Ehrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Kurzfassung der Ehrungsordnung

"Die Turn- und Sportvereine leben von dem freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter. Alle Gemeinschaften, die auf diese Freiwilligkeit gegründet sind, anerkennen und ehren Menschen, die Treue bewiesen und über längere Zeit ein Ehrenamt erfolgreich ausgeübt haben."

Bitte nehmen Sie, Vorstände der Vereine und für Ehrungen zuständige Mitarbeiter, sich dieser wichtigen Sache in Ihrem Verein an und tragen Sie dazu bei, dass Übungsleiter in den Turnabteilungen frühzeitig und regelmäßig, die ihnen gebührende Ehrung erhalten.

Ehrungen werden erstmals nach einer Mitarbeit von fünf Jahren und danach in weiteren Abständen von je fünf Jahren verliehen.


Allgemeine Grundsätze und Hinweise zu Ehrungen
 

  • Langjährige, bewährte und verdienstvolle Mitarbeiter/innen in den Vereinen und dem Turngau können und sollen von den übergeordneten Verbänden Turngau, STB und DTB geehrt werden, wenn sie die geforderten Richtlinien erfüllen. 

 

  • Antragstellung erfolgt durch die Vereine bzw. den Turngau. Der Turngau-Ehrungsausschuss berät und steht den Vereinen bei der Beantragung helfend zur Verfügung. 

 

  • Die Ehrungen für turnerische Mitarbeit erfolgen ausschließlich durch den Turngau Hohenlohe, einschließlich der Ehrungen für den Schwäbischen Turnerbund (STB) sowie den Deutschen Turnerbund (DTB).  


Reihenfolge

  1. STB-Bronze

    Voraussetzung: mind. 5 Jahre Mitarbeit und eine Ehrung durch den Verein

  2. DTB-Bronze
    Voraussetzung: mind. 5 Jahre Abstand zur vorherigen Ehrung

  3. STB-Silber
    Voraussetzung: mind. 5 Jahre Abstand zur vorherigen Ehrung

  4. Ehrenbrief des Turngaues Hohenlohe mit Goldnadel
    Voraussetzung: mind. 5 Jahre nach den letzten Ehrungen und bei besonderer Leistung

  5. DTB-Ehrenbrief mit Silbernadel
    Verleihung nur bei Führungsämtern und bei besonderer Leistung sowie an Übungsleiter mit mehr als 20-jähriger ÜL-Tätigkeit

  6. STB-Gold
    Verleihung bei hervorragenden und besonderen Leistungen in Führungsämtern, wie zuvor gilt der Abstand von mind. 5 Jahren zur vorherigen Ehrung

  7. Gau-Ehrenplakette
    Verleihung nur aufgrund besonderen Anlass durch den Turngau

  8. STB-Ehrenplakette
    Verleihung nur aufgrund besonderen Anlass durch den STB.

  9. Georgii-Plakette
    Verleihung nur in ganz besonderen Fällen und bei hervorragender Leistung, auf Veranlassung des STB

Mitglieder des Ehrungsausschusses und zuständig für Ehrungen im Turngau Hohenlohe sind: 

  Rainer Striffler
  Rothenburger Steige 14
  97996 Niederstetten
  Tel. 0 79 32/71 34
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
   
 Irina Vogel  
 Pfarrgasse 5  
 74676 Niedernhall  
 Tel. 01 76/98 17 71 61  
 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  


Die Mitglieder des Ehrungsausschusses stehen zur Beratung und Erteilung von Auskünften bei Bedarf zur Verfügung.
Für die Beantragung von Ehrungen ist nur das amtliche Formular


zu verwenden. Es kann nach Bedarf heraus fotokopiert oder aus dem Internet entnommen werden.


 

  

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